Otto Loringa

Aus Norder Stadtgeschichte
Version vom 14. Oktober 2021, 12:02 Uhr von Ostfriesenlord (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Otto Hieronimus Loringa (* um 1547; † 1617)[1] war von 1600 bis 1617 Bürgermeister der Stadt Norden.[2] Er war ein Schwager des Ulrich Harringa, der ihm 1605 das Vossenhus vermachte.[3] Zu Loringas umfangreichen Besitztümern gehörte auch das Groß Grashaus in Westermarsch II.[4]

Am 13. September 1591 wurde er mit Hayo Rykena und weiteren einflussreichen Norder Bürgern auf Befehl von Graf Edzard II. festgenommen. Der Vorwurf lautete unter anderem auf Rebellion. Ursächlich war, dass Edzard II. die bisher von der Bürgerschaft gewählten Schüttemeister zu gräflichen Beamten machte und der Bürgerschaft so großen Einfluss auf die Stadtverwaltung nahm. Daraufhin beschloss die Bürgerschaft eine Neuwahl der Schüttemeister, was Edzard II. als Verrat betrachtete. Nach einer Verhandlung vor dem Reichsgericht in Speyer wurden die Gefangenen nach gut elf Monaten wieder freigelassen.[5] Verteidigt wurden sie von Rechtsanwalt Hector Friedrichs von Wicht, der mit ihnen im Jahre 1600 von Graf Enno III. als neue Bürgermeister eingesetzt wurde.[6]

Einzelnachweise

  1. Stammbaum der Familie Herlyn, abgerufen am 5. Mai 2021
  2. Canzler, Gerhard (1989): Norden - Handel und Wandel, Norden
  3. Pühl, Eberhard (2007): Alte Backsteinhäuser in Ostfriesland und im Jeverland, Oldenburg, S. 163ff.
  4. Schreiber, Gretje (2010): Höfe in der Westermarsch, in: Heim und Herd 18. September 2010, Beilage Ostfriesischer Kurier Nr. 10, S. 40
  5. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 51
  6. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 52

Siehe auch