Stadtdirektor

Aus Norder Stadtgeschichte
Version vom 26. April 2021, 14:06 Uhr von Ostfriesenlord (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Stadtdirektor''' leitete bis zur Abschaffung dieses Amtes die Verwaltung, während der Bürgermeister eher repräsentative Aufgaben wahrnahm. In Nie…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Stadtdirektor leitete bis zur Abschaffung dieses Amtes die Verwaltung, während der Bürgermeister eher repräsentative Aufgaben wahrnahm. In Niedersachsen lief das Amt seit der Einführung der Eingleisigkeit in der Verwaltung durch die neue Niedersächsische Gemeindeordnung aus dem Jahr 1996 aus. Im Amt befindliche Oberstadt-, Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindedirektoren konnten jedoch bis zum Ablauf ihrer regulären Amtszeit bleiben. Ausdrücklich nicht abgeschafft wurde das Amt des Gemeindedirektors in den Mitgliedsgemeinden der niedersächsischen Samtgemeinden. Dort wird der ehrenamtliche Bürgermeister weiterhin vom Rat gewählt. Das Amt des Gemeindedirektors kann dem Samtgemeindebürgermeister oder einem anderen Verwaltungsvertreter der jeweiligen Samtgemeinde übertragen werden (§ 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG).

Der letzte Norder Stadtdirektor war Reiner Alberts. Nach seiner Pensionierung 2001 wurde Barbara Schlag hauptamtliche Bürgermeisterin und nahm damit zeitgleich die Aufgaben des Stadtdirektors wahr.

Siehe auch