Bürgerrecht

Aus Norder Stadtgeschichte
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Das Bürgerrecht war über Jahrhunderte ein nicht jedem zugängliches Privileg, sondern nur einer ausgewählten Schicht vorbehalten. In Norden war lange Zeit die familiäre Herkunft oder eine Zunftzugehörigkeit ausschlaggebend für den Erwerb des Bürgerrechts. Wie noch heute der Grundbesitz in Grundbüchern beim Amtsgericht eingetragen wurde, wurden die Namen der Bürger im Album civium erfasst. Die potentiellen Neubürger hatten zuvor einen Eid, den sogenannten Bürgereid zu schwören und eine Gebühr von 6 Gulden zu entrichten.[1] Mit dem Ortsstatut vom 21. September 1852 war dieses Privileg dann nur noch an den Besitz gebunden. Jeder, der ein Wohnhaus im Wert von mindestens 500 Reichstaler erwarb, war fortan berechtigt (und verpflichtet) das Bürgerrecht zu erwerben.[2]

Doch nicht alle Bürger waren gleichgestellt. Es gab einfache Bürger, qualifizierte Bürger und Bürger von höherer Distinction.[1][3] Einfacher Bürger war jeder, der das Bürgerrecht erhielt. Zum qualifizierten Bürger wurde jeder, der zusätzlich zu der Gebühr einen Betrag von einem Reichstaler entrichtete und damit das Privileg erhielt, an politischen Entscheidungen teilhaben zu dürfen.[1] 1719 gehörten 71 Personen zu den qualifizierten Bürgern.[4] Ein Bürger von höherer Distinction war jeder, der sich besonders von der Allgemeinheit abhob, sei es durch besonderen Wohlstand, besondere Auszeichnungen oder als Amtsträger. Hierzu gehörten etwa die Bürgermeister, aber auch die bedeutenden Fabrikanten Justus Friedrich Steinbömer und Johann Heinrich Lubinus.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Behrends, Berend-Heiko (1969): Zwei Jahrhunderte Steinbömer Tabak, Norden, S. 7
  2. Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 54
  3. Feuerwehr Norden (1976): 90 Jahre Freiwillige Feuerwehr der Stadt Norden, Norden, S. 11
  4. Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 112

Siehe auch