Erbgessene

Aus Norder Stadtgeschichte
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Als Erbgessene bezeichnete man Männer, die ein Familiengut (in der Regel ein Gehöft) erbten, der bereits seit Generationen im Familienbesitz war. Aus ihren Reihen wurden in der Regel die Deich- und Sielrichter rekrutiert. Zudem wurden aus den erbgesessenen Hausleuten zudem die Abgeordneten des dritten Standes (Hausmannsstand) der Ostfriesischen Landschaft gestellt. Den ersten Stand bildete der Adel, den zweiten die Städte. Eine erbgesessene Familie durfte ein eigenes Siegel und Wappen führen.[1]

Einzelnachweise

  1. Biographie der Familie Poppinga, veröffentlicht bei der Ostfriesischen Landschaft

Siehe auch