Amtsverwalter

Aus Norder Stadtgeschichte
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Ein Amtsverwalter (auch: Amtsvorsteher bzw. Amtsverweser) kümmerte sich ursprünglich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes (Finanzamt) und wurde daher oft auch Amtsrentverwalter genannt. Diese Position ist vermutlich zu den Zeiten aufgekommen ist, als die Amtsoberhäupter noch Adelige sein mussten mussten und sich mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere Angelegenheiten kümmerten. Oft werden auch die Amtleute kleiner Ämter Amtsverwalter oder Amtsverweser genannt.[1] Die früheren Bezeichnungen Vogt bzw. Drost verschwanden nach dem Mittelalter.[2]

Zunächst war der Amtsverwalter der Stellvertreter des in der Regel adeligen Drosten, ehe er selbst zum Oberhaupt eines Amtes wurde. Sein Stellvertreter wurde dann Amtmann genannt, in größeren Ämtern gab es über diesen auch einen Oberamtmann.[3] Für Norden lässt sich ein Amtmann erstmals für das Jahr 1474 belegen.[4] Diese Position war in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar. Der Amtsverwalter stand dabei naturgemäß über den Bürgermeistern. Dies führte nicht selten zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den beiden Amtsträgern.[5] Die Amtsverwalter (und ihre entsprechenden Nachfolgeämter) hatten umfangreichen Einfluss auf die Stadtverwaltung. Auch konnten Bürger erst dann zu solchen durch den Bürgermeister vereidigt werden, wenn die Amtsverwalter ihre Zustimmung gaben.[6] Anders als heute war nicht jeder Einwohner zugleich Bürger, sondern man musste sich dieses Privileg erarbeiten. In der Regel war es auch an einen festen Wohnsitz bzw. Besitz gebunden.

Wenngleich Bürgermeister (Stadtgericht) und Amtsverwalter (Amtsgericht) beide polizeiliche und gerichtliche Befugnisse hatten, fiel letzteren in der Regel hauptsächlich das Justizwesen zu, während der Bürgermeister die Verwaltung leitete.[6] Zeitweise hatte aber auch der Bürgermeister gerichtliche Kompetenzen. Ein Auswuchs dessen ist wohl die lange Zeit parallele Existenz eines Amtsgerichts und eines Stadtgerichts.

Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem Hajo Laurenz Damm, Hermann Wichmann Grems und Engelbert Kettler. Nachdem Ostfriesland von Hannover wieder zu Preußen kam, änderte sich die Bezeichnung zu Amtshauptmann.

Einzelnachweise

  1. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259
  2. Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 11
  3. Heise, Hans-Michael (1937): Die bewaffneten Ostfriesen in der Grafen- und Fürstenzeit, Aurich, S. 38
  4. Friedländer, Ernst (1975): Ostfriesisches Urkundenbuch, Emden, Nr. 940
  5. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76
  6. 6,0 6,1 Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 50

Siehe auch